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Verleihbedingungen

Der Medienladen Trier verleiht audiovisuelle Medien, religions- und medienpädagogische Fachliteratur sowie andere Buchmedien an alle Interessenten, die nichtgewerblich Medien zur Information in der Erziehungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturarbeit einsetzen. Für den Verleih von mobilen Endgeräten ist das Medienzentrum zuständig trier(at)kmz.bildung-rp.de oder 0651/99217523.

Voraussetzung für die Ausleihe im Medienladen ist ein (kostenloses) Kundenkonto. Dieses legen wir gerne im Vorfeld für Sie an, wenn Sie uns eine E-Mail schicken mit ihrem Namen, Vornamen, einer gültigen E-Mailadresse, sowie der Institution, bei der Sie beschäftigt sind.
Audiovisuelle Medien werden nicht für den gewerblichen Einsatz verliehen.
Als Spezialbibliothek ist der Medienladen Trier Mitglied im Deutschen Bibliotheksverband.

  • Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:
    13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Während der Schulferien ist der Medienladen zeitweise geschlossen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die aktuellen Informationen auf der Startseite.

  • Hausordnung

    Jeder Besucher des Medienladens hat sich so zu verhalten, dass andere weder gestört noch belästigt werden.
    Die Nutzung der Angebote des Medienladens basiert auf der geltenden Hausordnung. Bei Zuwiderhandlung nehmen die diensthabenden Mitarbeiter ihr Hausrecht wahr.

  • Bestellungen

    Bestellungen erfolgen möglichst frühzeitig per E-Mail oder telefonisch mit folgenden Angaben:
    Mediennummer, Kunden-Nummer (falls zur Hand), volle Anschrift (einschließlich Telefonnummer) und bis wann Sie die Medien ausleihen möchten.

    e-mail: info(at)Medienladen-Trier.de / Tel: 0651 / 99 21 75 21

     

  • Verleihzeit

    Die übliche Verleihzeit ohne Versand für die Medien beträgt 2 bis 3 Wochen. Sonderregelungen sind nach Absprache möglich.

  • Verleihgebühr Medien

    Eine Verleihgebühr wird - außer bei besonders gekennzeichneten Medien - nicht erhoben.
    Bei kostenpflichtigen Medien (lt. gültiger Preisliste) wird der ursprünglich vereinbarte Kostenbeitrag berechnet, ggfls. zuzüglich sonstiger anfallender Kosten. 

  • Lokale Verleihgrenzen

    Das Medienangebot des Medienzentrums Trier (in Trägerschaft der Stadt Trier und des Kreises Trier Saarburg) ist in ersten Line für Bildungseinrichten im Bereich der Träger bestimmt.
    Aus lizenzrechtlichen Gründen können verschiedene Medien nicht außerhalb der Bistums-, Landes oder Kreisgrenze verliehen werden.

  • Versand und Rücksendung

    Der Versand erfolgt per Post oder andere Paketzusteller. Wir bieten einen kostenlosen Hinversand an, die Kosten des Rückversandes trägt der Kunde. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die bestellten Medien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen. Für Verzögerungen auf dem Zustellweg übernimmt der Medienladen keine Gewähr. Der Termin der Rücksendung ist unbedingt einzuhalten. Ein Versand ins Ausland ist nicht möglich.

  • Mahngebühr

    Der Verleih behält sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabeanmahnung, bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung der Verleihregelungen vor.
    Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten fallen folgende Gebühren an.

    • bei kostenpflichtigen Medien 5,00 EUR pro Tag und Titel
    • bei kostenlosen Filmen, Videokassetten und sonstigen AV-Medien 2,50 EUR pro Titel und angefangener Woche.
    • bei Büchern und Arbeitshilfen 1,00 EUR pro Titel und angefangener Woche.

    Der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Stempeldatum der Auslieferungsstelle ist für die Berechnung maßgebend.

  • Beschädigungen

    Die AV und Buchmedien werden in einwandfreiem Zustand verliehen.
    Bei Beschädigungen während der Ausleihzeit haftet der Ausleiher in Höhe der Reparaturkosten. Bei Zerstörung oder Verlust haftet der Entleiher in Höhe der Wiederbeschaffung.

  • Ausschluss aus dem Verleih

    Nutzer, die die Verleihregelungen nicht einhalten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Behandlung der Arbeitsmittel, unpünktlicher Rückgabe und fehlender Berichterstattung.

  • Sonstiges

    Bei Mahnungen infolge fehlender Berichterstattung werden die entstehenden Kosten berechnet werden.

  • Vermietung medientechnischer Geräte

    Die Ausleihe der Geräte erfolgt in einwandfreiem Zustand, für entstehende Schäden beim Einsatz hat der Mieter zu haften, sofern es sich nicht um Verschleißteil handelt.

  • Mietkosten Medientechnik

    Die Mietgebühren sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.

  • Vorführung

    Die Medien sind für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen oder entsprechend ihrer Kennzeichnung für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie müssen sachkundig auf den dafür geeigneten Geräten eingesetzt werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden und sind in der Originalverpackung mit dem gewünschten Vorführbericht zum vereinbarten Datum zurückzugeben. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.

    Bei Spielfilmen ist eine öffentliche Werbung aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet. Zu beachten ist, dass den gewerblichen Filmtheatern vom Lizenzgeber grundsätzlich ein Vorspielrecht gewährt werden kann.

  • Gema

    Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der Gema abzurechnen.

  • Spielfilme für Bildung und kulturelle Filmarbeit

    Neben dem Verleihangebot vermittelt die AVMZ Vorführlizenzen für ein umfangreiches Angebot an Spielfilmen.

    Die DVD oder Blu-ray besorgen Sie sich über den Handel, Videotheken oder Verleihstellen. Kaufmedien und Spielfilme aus Videotheken dürfen normalerweise nur privat vorgeführt werden. Die AVMZ-Vorführlizenz berechtigt zur öffentlichen Vorführung solcher Medien insbesondere in Schulen sowie in der kirchlichen Bildungsarbeit. Für diese Vorführungen sind besondere Lizenzbedingungen zu beachten und die Öffentlichkeitsarbeit ist eingeschränkt.

    Ausgewählte Titel aus dem AVMZ-Lizenzangebot können Sie auch als DVD bei der AVMZ sowie den Medienstellen in den AVMZ-Bistümern ausleihen.

  • Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist Saarbrücken. Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig ist ebenfalls Saarbrücken.